Brauchen wir ein BKA-Gesetz? Klar, wenn wir ein BKA haben, brauchen wir auch ein Gesetz, das dessen Aktivitäten begrenzt. Schaffe eine Bundeseinrichtung, und du brauchst eine wirksame Einschränkung derselben, sonst wuchert der Moloch.
Aber brauchen wir ein BKA-Gesetz, das düngt, wo gemäht werden müßte? Das Kompetenzen erweitert, wo Beschneidung erforderlich wäre? Müssen wir das Bundeskriminalamt zum Geheimdienst umgestalten, the BKA on her Merkelty’s Secret Service?
Natürlich sind die Fragen rhetorisch. Des Insurrektors Haltung ist offensichtlich: Das BKA-Gesetz, das den Bundestag der Großen Koalition aus Scharfmachern und Terrorismusparanoiden passiert hat, ist ein Kur, die schlimmer ist als die Krankheit, die sie zu heilen vorgibt.
Illusion von Sicherheit
Zu heilen vorgibt. Ein wenig Nachdenken zeigt, daß das Schnüffeln in der Unterwäsche tendenziell aller Bürger in etwa so viel zur Bannung oder Reduzierung der Gefahr eines terroristischen Anschlags beiträgt wie das Pflücken von Gänseblümchen zur Verhinderung eines Meteoriteneinschlags.
Nur eine Illusion von Sicherheit wird damit von den Schäubles dieser Erde vorgegaukelt. Aber kein Terrorist, der ernsthaft plant, einen Anschlag durchzuführen, wird in die Schleppnetze der Geheimen Bundespolizisten gehen oder von den Trojanerhorden der Zentralfahnder aufgerieben werden.
Statt dessen werden die Behörden vermehrt die Art von Spinnern aufgreifen, die davon träumen, einem Herostrat gleich, in die Annalen einzugehen. Unausgereifte Pläne werden vereitelt, ungeeignete Methoden werden konterkariert, Anschläge, die nie stattgefunden hätten, werden “im Vorfeld verhindert” – und uns unbedarften Terrorismuslaien wird das als spektakulärer Erfolg verkauft.
Bereits jetzt muß man meistens nach wenigen Tagen die enormen Gefahrenträger wieder freilassen, weil sich die offenbar schwerwiegenden Verdachtsmomente unter den Augen der Haftrichter auflösen. Gelegentlich bleiben – Stichwort “Sauerland” – aufgeblähte Vorwürfe erhalten, die dem Insurrektor wie der Versuch erscheinen, die alchimistische Verwandlung der Mücke in den Elefanten mittels Verdrehung und Vergewaltigung rechtsstaatlicher Prinzipien zu bewerkstelligen. (Zum Beispiel werden Vorbereitungshandlungen, normalerweise, und das ist auch gut so, straffrei, plötzlich in relevante Delikte umbenannt.)
Und während die Bundespolizisten auf diese Weise Gee, how I’d like to be a G-man trällernd durch das Blumenbeet der Demokratie tapern und die Blüten zertreten, können ernsthafte Terroristen sich frei bewegen. Schließlich sind sie im Gegensatz zu den Spinnern nicht so dumm, in unverschlüsselten Emails über die Ermordung möglichst vieler Menschen zu raisonnieren.
Terror als Vorwand
Und wie gesagt: die Geheimdienstkur richtet Schaden an. Da werden dem BKA-Präsidenten Befugnisse eingeräumt, die nicht einmal einem von Gerichten und Parlamenten und kritischer Öffentlichkeit kontrollierten Gremium zustehen würden.
Der Insurrektor hört nun natürlich die Möchtegern-G-Men laut aufschreien. Schließlich rechtfertigt die Terrorabwehr in ihren Augen alles. Aber wenn wir die Demokratie vor Feinden schützen wollen, klappt das nicht, indem wir die Demokratie präventiv abschaffen. Zudem sind die Kompetenzüberschreitungen, die das BKA-Gesetz illegitim legalisieren will, wie schon beschrieben, nicht zielführend, nicht hilfreich, nicht wirksam.
Und wie immer habe der, der sich nichts zuschulden kommen läßt, nichts zu befürchten. Nur nutzt ihm seine Furchtlosigkeit absolut nichts mehr, nachdem seine launige Bemerkung “Da müßte man mal eine Bombe reinschmeißen!” ihn erst einmal in die Mühlen des Systems gebracht hat.
Wenn etwa der BKA-Präsident eigenmächtig anordnen kann, daß die G-Men in Wohnungen eindringen, Computer ausspionieren, Telefonate abhören, Rasterfahndungsdaten anfordern, enthebt das die Behörde jeglicher öffentlicher Kontrolle. Bei wirklicher Gefahr im Verzug sollten diese Leute bereit sein, die Verantwortung zu übernehmen, Dinge zu tun, die gesetzlich nicht gedeckt sind. Anschließend müßten sie sich dafür rechtfertigen, ja, vor dem Strafrichter, der wenn wirkliche Gefahr wirklich im Verzug war, eine Straffreiheit wegen Notwehr beziehungsweise Notstands erkennen würde.
Helmut Schmidt hat seinerzeit bei der Flut in Hamburg eben nicht versucht, ein Gesetz über den Nothilfeeinsatz der Bundeswehr bei Katastrophen in den Bundestag einzubringen. Er hat gegen den Wortlaut der Gesetze gehandelt, er hat Verantwortung übernommen – und wurde natürlich von der Geschichte freigesprochen.
Aber statt Verantwortung wollen die neuen G-Men eine Blankovollmacht. Um ihr Hände in user aller Unschuld waschen zu können. Und um gewisser Nebenwirkungen willen, denn den Großschützern gehen dabei bloß politisch unliebsame Gestalten ebenso in die Netze. (Siehe dazu auch die Fußnote.)
Die Vollmacht, diese Art Blankovollmachten zu erteilen, hat aber in einer freien Republik niemand. Auch nicht der Gesetzgeber. Selbst dann nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht sich dem politischen Druck der Terrorparanoia diesmal beugen sollte.
Ein Gegenentwurf
Noch einmal: Brauchen wir ein BKA-Gesetz? Ja, ein kurzes. Hier der erste Entwurf:
BKA-Gesetz
§ 1
Das Bundeskriminalamtes ist eine polizeiliche Amtshilfebehörde, die nur auf richterliche Anordnung zur Unterstützung der Landespolizeien tätig werden darf. Der Antrag dazu muß von einer Landespolizeibehörde oder einer Staatsanwaltschaft gestellt werden.§ 2
Führt die Tätigkeit des Bundeskriminalamtes nicht zu einer Anklageerhebung binnen drei Monaten sind alle Parteien, in deren Rechte eingegriffen wurde, über Art, Umfang und Begründung der Eingriffe vollständig zu informieren und gegebenenfalls zu entschädigen.§ 3
Verstöße gegen diese Gesetz werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, soweit sie nicht durch andere Strafgesetze höher zu bestrafen sind. Als Nebenfolgen können dienstrechtliche Ahndungen sowie der Verlust der Fähigkeit, ein öffentliches Amt zu bekleiden, angeordnet werden.
Und das wäre schon alles.
Fußnote:
Der Begriff G-man stammt nicht eigentlich, wie die Jerry-Cotten-Leser unseres Landes glauben, aus den USA. Dort wurde er zwar auch seit 1933 verwendet. Aber seine Ursprünge liegen in Irland, und er bezeichnete dort um 1916 die Mitglieder der G division, deren Aufgabe darin bestand, Informationen über Revolutionäre zu sammeln, die in Dublin aktiv waren.
Verfasst von insurrektor