Wider den Verbotskomplex

2008-07-21

catocon hat meine kurze Bemerkung über die “Herrschaft des Verdachts” zum Anlaß genommen, einen interessanten Artikel zu schreiben, der über das Thema Doping hinaus den Drogenkonsum insgesamt thematisiert:

Historisch gesehen sind aber bestimmte Drogen hierzulande verboten gewesen und obschon es keinen substantiellen (Wortspiel beabsichtigt) Grund des Verbots gibt, so vermag ich auch keinen für die Änderung des Gesetzes zu finden (denn solange man nicht versucht, einfache Konsumenten, die zu blöd sind zu Hause, statt unter der Überwachungskamera auf dem Marktplatz zu kiffen, ins Gefängnis zu sperren, nimmt niemand wirklichen Schaden und die normative Kraft des Gesetzes mag den einen oder anderen orientierungslosen Teenager noch davon abhalten, Drogen zu nehmen; und selbst wenn nicht, es machte keinen Unterschied).

Den “Verbotskomplex” und die “Strafrechtsinflation” wollte ich zu einem späteren Zeitpunkt allgemeiner ansprechen, und das wird auch – Inshallah – God willing – geschehen. Daher jetzt nur eine kurze Bemerkung…

Nach meiner Auffassung ist ein Verbot, für das es keinen “substantiellen Grund” gibt, keinesfalls gerechtfertigt und sollte – wenigstens soweit es Strafrecht betrifft – aufgehoben werden. Das Strafrecht ist die ultima ratio der Durchsetzung von Verboten; Verbote selbst sind grundsätzlich rechtfertigungsbedürftige Einschränkungen der Freiheit.

Und ich halte dafür, daß die bloße Existenz von Verboten, und seien sie auch tradiert, zur Rechtfertigung nicht ausreicht. Die Legitimation eines Verbotes muß substantiell sein; und das Verbot muß essentiell sein, damit Strafrecht ins Spiel kommen darf.

Außerdem zweifle ich daran, daß realistischerweise ein “orientierungsloser Teenager” von irgendetwas durch ein Verbot abgehalten werden könnte. Eher geht von Verboten in dieser Altersklasse eine magische Verlockung aus, sie zu übertreten…

catocons Schlußwort ist dagegen ohne Einschränkungen zuzustimmen:

Und ein letzter Gedanke: Kulturen des Verdachts haben in einer freien Gesellschaft nichts zu suchen. Die Kultur des Verdachts ist ein Spezifikum, unfreier, diktatorischer Regime, wie etwa der Sowjetunion, China, Nordkorea, und welche Staaten sonst noch von Banden statt von zumindest nominell freien Bürgern regiert werden. Ein Rechtsstaat zeichnet sich durch ruhige Besonnenheit aus, nicht durch aktivistische Versuche, die Welt per Dekret zu verbessern, indem man strafbewehrte Sanktionen gegen selbstzerstörerische Sportler verhängt.

Leider ergehen sich immer häufiger sogenannte “freiheitlich-demokratische” Staaten in genau diesen Versuchen. Das hat sicher auch mit den intrinsischen Problemen zu tun, den Zoo aus dem Affenhaus zu leiten. (H. L. Mencken) Wenn etwas geschieht, kreischt’s im Käfig, und der auf Wiederwahl versessene Politiker mag zwar wissen, daß sein hyperaktives Gescharre unproduktiv ist, aber seiner Popularität schadete es trotzdem, bliebe er ruhig und besonnen…


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