Geiseln frei – Pressefreiheit bleibt verletzt

2008-07-21

Es bedarf keiner Diskussion: es ist ein verbrecherischer Akt, wenn zur politischen Erpressung eines Staates Menschen entführt, verschleppt, als Geiseln genommen werden, der auch dadurch nicht legitim wird, daß die Forderungen im Kern richtig und vertretbar sind.

Diesmal aus dem Online-SPIEGEL zitiert:

Die PKK hatte als Bedingung für eine Freilassung die Einstellung der türkischen Militäraktionen am Ararat sowie eine Änderung der deutschen Kurdenpolitik verlangt. Insbesondere kritisierten die Rebellen das Verbot des PKK-nahen Senders Roj-TV durch Berlin Mitte Juni. Die Bundesregierung lehnte dies jedoch strikt ab und forderte stets eine bedingungslose Freilassung der Geiseln.

Daß in der Bundesrepublik aus politischer Opportunität und Solidarität mit der menschenfeindlichen Kurdenpolitik der Türkei ein Presseorgan verboten wird, ist ein Skandal ersten Ranges. Daß in Deutschland keine etablierte Zeitung oder Zeitschrift, kein Fernseh- oder Radiosender diese antidemokratische Aktion angemessen kritisiert hat, ist mindestens ebenso skandalös. (Schließlich neigen Politiker, daheim im Medium der Macht, natürlicherweise zur Kastration der Freiheit, aber die Presse sollte sich selbst als Gralshüter der Pressefreiheit verstehen.)

Wahrscheinlich wird mancher einwenden wollen, daß ein Sender, der “Terroristen” unterstützt, mit Recht verboten wird. Das aber ist Unsinn. Solange der Sender nicht selbst terroristisch aktiv wird, ist seine Meinung sakrosankt. Die Pressefreiheit rangiert höher als die Opportunität.

Selbst da, wo ein Presseorgan direkt gegen geltende Gesetze verstößt, ist die einzig legitime Vorgehensweise die Bestrafung im Rahmen der Gesetze. Ein Verbot aber wäre Vorzensur, die nach Grundgesetz nicht stattfinden darf.

Abschließend: Schön, daß die Geiseln frei sind. Schön wäre es aber auch, wenn wir in der Bundesrepublik daraus lernen würden, daß auch die Meinungen geschützt sind, die der Regierung gerade nicht in den Kram passen. Vielleicht gerade die…


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