Vesper und die Zensur

2008-08-06

Die meisten der wenigen Leser des “Neuen Heckerzuges” werden es bereits wissen: Michael Vesper, früher einmal stellvertretender Ministerpräsident in NRW, Raus, Clements, dann Steinbrücks Vize, inzwischen primär Sportfunktionär (Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, hat nach Prügel gerufen – und sie prompt bezogen.

Der grüne Diplomsoziologe hatte offenbar (im Weltspiegel) Verständnis für die Sperrung von Internetseiten durch die Chinesen geäußert. Laut Netzeitung sagte er:

Bei uns sind es rechtsradikale Seiten, die gesperrt werden. Und es ist natürlich auch in China so, dass einzelne Seiten gesperrt werden.

Hierzu werde ich weiter unten noch etwas sagen, vor allem dazu, wie “natürlich” das ist… Zunächst aber zur Prügel durch die offizielle Politikerkaste.

Zum Beispiel der Spezialdemokrat Peter Danckert, Vorsitzender des Sportausschusses im Bundestag, zum Kölner Stadtanzeiger::

Ich finde es merkwürdig, dass der DOSB in Gestalt seines Generalsekretärs Erklärungen anbietet, anstatt Forderungen aufzumachen. Allein Vespers Vergleich verbietet sich schon. Wir sprechen hier doch nicht über Internetseiten mit strafrechtlich relevanten Inhalten. Wir sprechen über Amnesty International.

Wiefelspütz:

skandalöse Verharmlosung der chinesischen Zensur

FDP-Niebel:

Herrn Vespers unverschämte Gleichsetzung der chinesischen Zensur mit dem deutschen Einsatz gegen Neonazis ist durch nichts zu rechtfertigen.

Volker Beck (B90/Grüne):

“aberwitzig” … Einige Sportfunktionäre übernähmen „die Argumentation der chinesischen Staatsführung. Das ist teils eins zu eins chinesische Staatspropaganda“, so Beck.

Zur Verteidigung in eigener Sache wieder Vesper:

Mir zu unterstellen, ich würde die Internetzensur in China rechtfertigen oder unter den Tisch kehren, ist absurd. Herr Danckert und Herr Beck wollen mich offensichtlich falsch verstehen. Und ich habe keineswegs die berechtigte Sperrung von Internetseiten in Deutschland mit der gegenwärtigen Zensur in China auf eine Stufe gestellt – nichts liegt mir ferner als das.

Nun ja, ich hatte seine Äußerung so verstanden, daß er Internetzensur als “natürlich” empfindet. “Natürlich” werden auch in China Seiten gesperrt. “Natürlich” werden überall auf der Erde Seiten gesperrt. “Natürlich” werden auch in Deutschland Seiten gesperrt, zum Beispiel “rechtsradikale”. “Offensichtlich,” Herr Generaldirektor, wurden Sie da nicht mißverstanden. Michael, Michael, ce qui s’excuse s’accuse.

Denn da ist – unschuldig inmitten der Entschuldigung versteckt wieder der eigentliche Skandal seiner Äußerung: “berechtigte Sperrung von Internetseiten in Deutschland”.

Einerseits ist es in Deutschland – theoretisch und zum Teil glücklicherweise – so, wie die Tagesschauseite es beschreibt:

In Deutschland werden rechtsextreme Internet-Seiten des Weiteren nicht verboten, solange keine strafrechtlich relevanten Inhalte verbreitet werden. So betreibt beispielsweise die rechtsextreme NPD nach Angaben von Jugendschutz.net mehr als 200 Seiten. Neonazis, die offen zur Gewalt aufrufen, verbreiten ihre Hetze zumeist bei ausländischen Anbietern. Zu lesen sind diese Angebote aber in Deutschland dennoch.

Für die technische Blockierung von Internet-Seiten durch die Internet-Zugangsprovider bestehen in Deutschland laut einem Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht durchaus gesetzliche Möglichkeiten. Allerdings werfe dies zahlreiche ungeklärte rechtliche Fragen auf, etwa durch einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. So hat etwa die Kommission für Jugendmedienschutz seit 2003 nach eigenen Angaben noch keine Sperrungsverfügungen erlassen.

Mich stört dabei das antidemokratische Konstrukt “strafrechtlich relevante Inhalte”. Eine Zensur hat nicht stattzufinden. Und auch die falschen Meinungen verwirrter Rechtsradikaler genießen den Schutz der Meinungsfreiheit. Soweit Anstiftung zu echten Straftaten vorliegt, gibt es ein Strafgesetzbuch. Voraussetzung wäre dann allerdings nach meiner Auffassung, daß diese Straftat auch tatsächlich begangen oder “strafbar versucht” wurde. Vielleicht ist ja auch der Versuch der Anstiftung strafbar? Vielleicht, aber er sollte nicht strafrechtsfähig sein.

Abgesehen davon aber zeigt Michael V., daß ihm die Rechtslage in Deutschland nicht geläufig ist. Es ist jedoch anzunehmen, daß er in Ermangelung der wirklichen Rechtslage diese so schildert, wie er sie gern hätte. Und das heißt mit erlaubter Zensur.

Die Watschenverteiler aus der politischen Kaste ereifern sich zurecht darüber, daß Vesper die Zensur der Chinesen bagatellisiert. Sie übersehen allerdings das wesentlich schwerere Vergehen: die Glorifizierung der Zensur da, wo die eigene Meinung eben dieser Kaste monopolisiert werden soll. In diesem Punkt sind sie sich mit dem Generalsportdirektor offenbar einig…

Um es klar zu stellen: Wer Auschwitz leugnet, lügt. Wer Auschwitz leugnet, spinnt. Aber Lügen und Spinnerei dürfen dennoch nicht vor-zensiert werden. Soweit strafrechtlich relevant, sind die Straftäter ex post zu bestrafen.

Der Verbreiter von rechtsradikaler Propaganda gehört bekämpft – mit den Mitteln der Informationsgesellschaft, politisch, gesellschaftlich. Eine Zensur finde nicht statt. Und deswegen ist die Sperrung von Internetseiten, wo auch immer, durch wen auch immer, aus welchen hehren Motiven auch immer niemals “berechtigt”.


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