Rosinen im Stollen

2008-12-21

Diese Nachricht ist echt süß, das eigentliche Diebesgut war es hoffentlich auch.

Der Insurrektor braucht seiner kleinen Leserschar nicht die Details zu beschreiben. Daher bleibe es bei einem Verweis:

Der Datenskandal bei der Landesbank Berlin (LBB) hat eine überraschende Aufklärung gefunden: Zwei Kurierfahrer wollten damit den Diebstahl eines Weihnachtsstollens vertuschen, wie sie der Frankfurter Staatsanwaltschaft gestanden. Die Ermittler betonten ausdrücklich, dass es sich bei dieser Meldung nicht um einen Scherz handele.

Was sagt uns das?

Nun, erstens sind die Daten, die der Landesbank Berlin medienwirksam abhanden gekommen sind, nicht wirklich in die Hände von kriminellen Adressenhändlern und Abbuchungsbetrügern geraten.

Und zweitens, so scheint die weihnachtliche Stimmung, die diese Aufklärung in uns erweckt, suggerieren zu wollen, war es wieder einmal nur menschliches Versagen.

Also können wir uns jetzt unter den Tannenbaum setzen, Stille Nacht oder Oh du Fröhliche singen? Nein!

Denn ein menschliches Versagen in den komplexen Dynamiken heutiger Mensch-Maschine-Systeme ist immer ein Systemversagen. Hier zum Beispiel hätten die Daten überhaupt niemals auf dem normalen Postweg verschickt werden dürfen; sie hätten verschlüsselt sein müssen; zusätzliche Kontrollen hätten die LBB den Verlust eher bemerken lassen müssen als die FR ihren unerwarteten Zuwachs.

Tatsächlich ist auf eine zugegebenermaßen süße Weise erneut offenbar geworden, daß die großen Datensammler die Sicherheitsfragen in etwa so ernst nehmen wie einen in China umfallenden Sack Reis, der nicht ihnen gehört.

Insofern zeigt uns das Beispiel der Kurierfahrer allerdings wirklich, daß in den Systemen, die wir bauen, nicht so sehr die Maschine das Problem ist als vielmehr die Art und Weise, wie wir mit ihr umgehen.

Nicht das Werkzeug, hier Computer, Kreditkarte, bewirkt als solches den Schaden. Banken und deren Adlaten nehmen ihre Aufgaben im System nicht ernst. Kreditkartenkunden zeigen ihre Informationen herum wie der Kaiser seine neuen Kleider. Das Problem sitzt meist zwischen den Ohren, wird aber der Maschine zugeschrieben – eine gern gebrauchte Ausrede.

Oh ja, und wer sich als Opfer eines Abbuchungsbetruges dem öffentlichen Mitleid anheimgeben will, der sollte sich des Insurrektors Spott gefallen lassen. Vernünftiges Kundenverhalten vorausgesetzt ist dabei allenfalls eine Bank gelackmeiert. Nicht die des vermeintlichen Kundenopfers, sondern die, deren Sachbearbeiter keine Seriosität voraussetzen, wenn sie jemanden “am Abbuchungsverfahren” teilnehmen lassen. Hier sind die Haftungsregeln systemisch vernünftig ausgelegt.

Deswegen ist allen bilderstürmerischen Ansätzen zu widerstehen. Das System verbessern heißt – hier wie fast überall sonst – checks and balances einzubauen, die Kenntnis des Systems und seiner Abhängigkeiten zu vertiefen und zu verbreitern – und vor der Aktion mit der Maschine das Gehirn einschalten.

Das sind die Rosinen, die wir uns als Individuen und als Gesellschaft aus dem Christstollen herauspicken sollten. Dann war der LBB-Atos-Skandal Große Komödie – ein Lehrstück über die kleinen menschlichen Schwächen und das, was wir daraus lernen können. Bessere Komödie als die billigen Scherze, die uns sonst als Comedy serviert werden.

Eine weihnachtliche Schlußbemerkung des Insurrektors:

Wenn dir unter dem Christbaum ein Stollen fehlt – Mensch ärgere dich nicht. Schlimmer wär’s, wenn statt seiner eine nicht bestellte Datenkollektion das Kerzenlicht reflektierte…


BKA: G-men des Bundes?

2008-11-15

Brauchen wir ein BKA-Gesetz? Klar, wenn wir ein BKA haben, brauchen wir auch ein Gesetz, das dessen Aktivitäten begrenzt. Schaffe eine Bundeseinrichtung, und du brauchst eine wirksame Einschränkung derselben, sonst wuchert der Moloch.

Aber brauchen wir ein BKA-Gesetz, das düngt, wo gemäht werden müßte? Das Kompetenzen erweitert, wo Beschneidung erforderlich wäre? Müssen wir das Bundeskriminalamt zum Geheimdienst umgestalten, the BKA on her Merkelty’s Secret Service?

Natürlich sind die Fragen rhetorisch. Des Insurrektors Haltung ist offensichtlich: Das BKA-Gesetz, das den Bundestag der Großen Koalition aus Scharfmachern und Terrorismusparanoiden passiert hat, ist ein Kur, die schlimmer ist als die Krankheit, die sie zu heilen vorgibt.

Illusion von Sicherheit

Zu heilen vorgibt. Ein wenig Nachdenken zeigt, daß das Schnüffeln in der Unterwäsche tendenziell aller Bürger in etwa so viel zur Bannung oder Reduzierung der Gefahr eines terroristischen Anschlags beiträgt wie das Pflücken von Gänseblümchen zur Verhinderung eines Meteoriteneinschlags.

Nur eine Illusion von Sicherheit wird damit von den Schäubles dieser Erde vorgegaukelt. Aber kein Terrorist, der ernsthaft plant, einen Anschlag durchzuführen, wird in die Schleppnetze der Geheimen Bundespolizisten gehen oder von den Trojanerhorden der Zentralfahnder aufgerieben werden.

Statt dessen werden die Behörden vermehrt die Art von Spinnern aufgreifen, die davon träumen, einem Herostrat gleich, in die Annalen einzugehen. Unausgereifte Pläne werden vereitelt, ungeeignete Methoden werden konterkariert, Anschläge, die nie stattgefunden hätten, werden “im Vorfeld verhindert” – und uns unbedarften Terrorismuslaien wird das als spektakulärer Erfolg verkauft.

Bereits jetzt muß man meistens nach wenigen Tagen die enormen Gefahrenträger wieder freilassen, weil sich die offenbar schwerwiegenden Verdachtsmomente unter den Augen der Haftrichter auflösen. Gelegentlich bleiben – Stichwort “Sauerland” – aufgeblähte Vorwürfe erhalten, die dem Insurrektor wie der Versuch erscheinen, die alchimistische Verwandlung der Mücke in den Elefanten mittels Verdrehung und Vergewaltigung rechtsstaatlicher Prinzipien zu bewerkstelligen. (Zum Beispiel werden Vorbereitungshandlungen, normalerweise, und das ist auch gut so, straffrei, plötzlich in relevante Delikte umbenannt.)

Und während die Bundespolizisten auf diese Weise Gee, how I’d like to be a G-man trällernd durch das Blumenbeet der Demokratie tapern und die Blüten zertreten, können ernsthafte Terroristen sich frei bewegen. Schließlich sind sie im Gegensatz zu den Spinnern nicht so dumm, in unverschlüsselten Emails über die Ermordung möglichst vieler Menschen zu raisonnieren.

Terror als Vorwand

Und wie gesagt: die Geheimdienstkur richtet Schaden an. Da werden dem BKA-Präsidenten Befugnisse eingeräumt, die nicht einmal einem von Gerichten und Parlamenten und kritischer Öffentlichkeit kontrollierten Gremium zustehen würden.

Der Insurrektor hört nun natürlich die Möchtegern-G-Men laut aufschreien. Schließlich rechtfertigt die Terrorabwehr in ihren Augen alles. Aber wenn wir die Demokratie vor Feinden schützen wollen, klappt das nicht, indem wir die Demokratie präventiv abschaffen. Zudem sind die Kompetenzüberschreitungen, die das BKA-Gesetz illegitim legalisieren will, wie schon beschrieben, nicht zielführend, nicht hilfreich, nicht wirksam.

Und wie immer habe der, der sich nichts zuschulden kommen läßt, nichts zu befürchten. Nur nutzt ihm seine Furchtlosigkeit absolut nichts mehr, nachdem seine launige Bemerkung “Da müßte man mal eine Bombe reinschmeißen!” ihn erst einmal in die Mühlen des Systems gebracht hat.

Wenn etwa der BKA-Präsident eigenmächtig anordnen kann, daß die G-Men in Wohnungen eindringen, Computer ausspionieren, Telefonate abhören, Rasterfahndungsdaten anfordern, enthebt das die Behörde jeglicher öffentlicher Kontrolle. Bei wirklicher Gefahr im Verzug sollten diese Leute bereit sein, die Verantwortung zu übernehmen, Dinge zu tun, die gesetzlich nicht gedeckt sind. Anschließend müßten sie sich dafür rechtfertigen, ja, vor dem Strafrichter, der wenn wirkliche Gefahr wirklich im Verzug war, eine Straffreiheit wegen Notwehr beziehungsweise Notstands erkennen würde.

Helmut Schmidt hat seinerzeit bei der Flut in Hamburg eben nicht versucht, ein Gesetz über den Nothilfeeinsatz der Bundeswehr bei Katastrophen in den Bundestag einzubringen. Er hat gegen den Wortlaut der Gesetze gehandelt, er hat Verantwortung übernommen – und wurde natürlich von der Geschichte freigesprochen.

Aber statt Verantwortung wollen die neuen G-Men eine Blankovollmacht. Um ihr Hände in user aller Unschuld waschen zu können. Und um gewisser Nebenwirkungen willen, denn den Großschützern gehen dabei bloß politisch unliebsame Gestalten ebenso in die Netze. (Siehe dazu auch die Fußnote.)

Die Vollmacht, diese Art Blankovollmachten zu erteilen, hat aber in einer freien Republik niemand. Auch nicht der Gesetzgeber. Selbst dann nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht sich dem politischen Druck der Terrorparanoia diesmal beugen sollte.

Ein Gegenentwurf

Noch einmal: Brauchen wir ein BKA-Gesetz? Ja, ein kurzes. Hier der erste Entwurf:

BKA-Gesetz

§ 1
Das Bundeskriminalamtes ist eine polizeiliche Amtshilfebehörde, die nur auf richterliche Anordnung zur Unterstützung der Landespolizeien tätig werden darf. Der Antrag dazu muß von einer Landespolizeibehörde oder einer Staatsanwaltschaft gestellt werden.

§ 2
Führt die Tätigkeit des Bundeskriminalamtes nicht zu einer Anklageerhebung binnen drei Monaten sind alle Parteien, in deren Rechte eingegriffen wurde, über Art, Umfang und Begründung der Eingriffe vollständig zu informieren und gegebenenfalls zu entschädigen.

§ 3
Verstöße gegen diese Gesetz werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, soweit sie nicht durch andere Strafgesetze höher zu bestrafen sind. Als Nebenfolgen können dienstrechtliche Ahndungen sowie der Verlust der Fähigkeit, ein öffentliches Amt zu bekleiden, angeordnet werden.

Und das wäre schon alles.

Fußnote:

Der Begriff G-man stammt nicht eigentlich, wie die Jerry-Cotten-Leser unseres Landes glauben, aus den USA. Dort wurde er zwar auch seit 1933 verwendet. Aber seine Ursprünge liegen in Irland, und er bezeichnete dort um 1916 die Mitglieder der G division, deren Aufgabe darin bestand, Informationen über Revolutionäre zu sammeln, die in Dublin aktiv waren.


Der peinliche Peer

2008-10-30

Ihr Bankgeheimnis ist den Schweizern heilig. Das mag hierzulande manchem seltsam erscheinen, aber das wirft dann ein bezeichnendes Licht auf den Zustand des Datenschutzes in Deutschland.

Selbstverständlich ist ein wasserdichtes Bankgeheimnis eine von vielen Voraussetzungen für einen ausreichenden Schutz der Privatsphäre. Daß die in Deutschland nicht sonderlich viel gilt, dürfte angesichts der Skandale der letzten Monate jedem klar sein. Schäubles invasive Staatsschutzvorstellungen sprechen Bände.

Da wird insinuiert, daß das Schweizer Bankgeheimnis eine Art Beihilfe zur Steuerhinterziehung sei. Der Insurrektor möchte nicht bestreiten, daß es viele gibt, die das Bankgeheimnis ausnutzen, um zu tun, was illegal ist. Aber daß ein Recht mißbraucht werden kann, daß es mißbraucht wird, darf niemals zur Aushöhlung des Rechts mißbraucht werden.

Daß sollten sich die Schwätzer aller Parteien einmal merken: Der Mißbrauch einer Freiheit ist kein Argument für die Abschaffung der Freiheiten.

Trotzdem gibt es natürlich ein Recht zum Irrtum. Der Privatmann Otto Normalverbraucher hat das Recht, zu glauben, man solle Rechte beschneiden, um ihren Mißbrauch zu verhindern. Er muß auch diese Meinung äußern dürfen. Dafür würde der Insurrektor jederzeit eintreten.

So hat auch der Privatmann Peer Steinbrück das Recht, Denkfehler von der Art zu begehen, wie der SPIEGEL sie berichtet:

Steinbrück bedauerte, dass auch die Schweiz, Österreich und Luxemburg zu den Steueroasen zählen. Steinbrück sagte, aus seiner Sicht verdiene die Schweiz einen Platz auf der “Schwarzen Liste”, da das Land in Finanzfragen nicht zu ausreichender Zusammenarbeit bereit sei. Die Schweiz liefere nicht die Informationen, um Steuerflucht nachzuweisen, sagte er: “Das ist das Problem”. Steuerflucht sei aber nicht nur ein wirtschaftliches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem. “Wenn wir nicht aufpassen, verliert unser Gesellschafts- und Wirtschaftssystem Legitimation. Die Menschen verweigern ihre Zustimmung.”

Ein anderes Beispiel: Jeder Mensch hat das Recht, zu glauben, die Erde wäre eine Scheibe oder eins plus eins ergäbe eins. Der Insurrektor will das niemandem verwehren. Aber, wer derartiges vertritt, beweist damit, daß er zum Geographen oder Mathematiker nicht taugt.

Und wer solche Peinlichkeiten von sich gibt wie Peer Steinbrück, wer der Schweiz mit “Zuckerbrot und Peitsche” droht, wer sich zum peitschenschwingenden Dominus über andere Staaten erhebt, in denen Datenschutz manchmal mehr gilt als hier, der beweist damit, daß er zum Politiker nicht taugt.

Im Wortlaut:

Allen voran Peer Steinbrück wählt deutliche Worte, wenn es darum geht, Steuerparadiese zu vermiesen. “Wir müssen nicht nur das Zuckerbrot benutzen, sondern auch die Peitsche”, sagte der Bundesfinanzminister nach einem Treffen mit seinen Kollegen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am Dienstag in Paris.

Und so findet der Insurrektor, daß der peinliche Peer seinen Hut nehmen soll. Diesmal nicht wegen seiner finanz- und wirtschaftlichen Inkompetenz, sondern wegen seiner peinlichen Auftritte und seiner unfriedlichen Ausbrüche.

Übrigens sei auch der SPIEGEL erneut kritisiert, der seinen neuesten Artikel zum Thema unter die nicht gerade völkerverbindende Überschrift stellt: “Peitschen-Peer empört die Schwarzgeld-Schweizer”. Das insinuiert – ebenso wie der Bundesfinanzminister ohne Feingefühl – es wäre “Beihilfe zur Steuerhinterziehung”, wenn man die Daten schützt.

Verhaftet doch dann bitte auch die Dunkelheit wegen Beihilfe zu nächtlichem Straßenraub… Oder droht ihr mit der Peitsche.


Datenwölfe und Schafspelze

2008-09-05

Ich denke, ich brauche die Beispielfälle nicht aufzuzählen, denn jeder, der dieses Blog überhaupt findet, wird sie kennen. Falls nicht: in diesem Fall ist Google wirklich mal dein Freund, woran ich bei Datenschutzthemen sonst so meine Zweifel habe…

In den letzten Wochen werden die Titelseiten der Zeitungen, die Fernsehnachrichten und auch die Magazine geradezu mit Datenschutzthemen überschwemmt. Primär wird dabei auf den sogenannten “Datenklau” und den “Datenhandel” abgehoben, aber gelegentliche Seitenhiebe auf die Verfügbarkeit von behördlichen Daten für Privatunternehmen gibt es zusätzlich.

Besonders prominent, weil’s den Menschen an’s liebe Geld geht, sind dabei die Geschäfte mit Bankdaten, besonders, wenn dann auch noch vom Konto abgebucht wird, ohne daß dazu eine Genehmigung vorlag. Da werden dann die Banken angegriffen, die zu eröffnen nach einem alten Spruch ein größeres Verbrechen sein soll als sie auszurauben; da wird geschwafelt, was das Zeug hält. Dabei sind im Prinzip hier die Banken selber im Zweifelsfall die Dummen, und sonst natürlich die Doofen, aber die sind sowieso DBDDHKP. Dazu die folgende

Soap Opera

Nehmen wir an, ich war gezwungen, jemandem meine Bankverbindung zu nennen – zum Beispiel dem Finanzamt, meiner Telefongesellschaft, meinem Arbeitgeber oder dem Preisausschreiber meines Vertrauens (den’s übrigens nicht gibt).

Dann hat die Datenklau & Betrug GmbH & Co. KG, im folgenden kurz DB genannt, zugeschlagen und sich auf mehr oder weniger dunklen Kanälen die Daten besorgt. Legal, illegal, scheißegal – die DB beauftragt ihre Blöde Bank AG, kurz BB, von meinem Konto bei der Meine Bank AG, MB, den unauffällig mittelhohen Betrag von 49,58 Euro abzubuchen, für den wohltätigen Zweck der Bestandspflege des vom Aussterben bedrohten Freien Bürgers meinethalben.

Was passiert nun? Beim bereits angesprochen Mitbürger DBDDHKP passiert gar nichts. Der heftet seinen Kontoauszug ab und die DB freut sich über die Kohle. Bei mir schrillen die Alarmglocken, denn der wirksamste Schutz sitzt auf der Schulter, zwischen den Ohren.

Ich verlange von der MB die unverzügliche Rückabwicklung der Buchung. Das ist für mich kostenlos und gebührenfrei. Die MB verlangt von der BB ihr Geld plus die bei ihr entstandenen Kosten (z. B. für meine Rückabwicklung) zurück, und sie bekommt es auch problemlos. Die BB schließlich bucht die allmählich angewachsene Summe vollständig vom Konto der DB ab.

Wenn dieses ausreichend gedeckt ist, hat sie kein Problem. Wahrscheinlicher ist allerdings, daß die DB die Kohle bereits auf die Cayman Islands oder ein anderes nettes Plätzchen umgeschaufelt hat. Das Konto ist überzogen, und die DB hat das Nachsehen. Vielleicht gelingt es ihr später, einen Teil des Geldes zu bekommen, wenn die Villa des hoffenlich erwischten Geschäftsführers der DB zwangsversteigert wird…

Geschädigt bin ich dabei allenfalls, wenn mir die BB gehört, oder ich Kunde bei ihr bin und unter den steigenden Gebühren leide, mit denen die Banker die Folgen ihrer wirtschaftliche Risikofreude und Unvernunft zurück in die Kasse holen. Das hat aber nur wenig mit Datenschutz zu tun.

Warum also dieses Beispiel als der Hauptaufmacher in Sachen Datenschutz? Plausibel erscheint mir, daß hinter jeder reißerisch aufgemachten Scheindebatte die Absicht steckt, die Aufmerksamkeit von wirklichen Problemen abzulenken. Und dafür finde ich auch hier Anzeichen.

Der Datenwolf im Schafspelz

Zum Beispiel besinnt sich nun sogar Wolfgang Schäuble, von Amts wegen ein hochrangiger Datenschützer, von politischer Neigung her eher ein wütiger Datensammler und -spion, auf das Thema und verfällt in Aktion.

Nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung dürfen Unternehmen nach seinen Plänen ihre Datenbestände verkaufen. Eine gute Sache; skandalös, daß es nicht schon lange so ist

Alle loben dieses Engagement nun (auch da er-google sich der Leser die Quellen) in den allerhöchsten Tönen. Und auch der Insurrektor findet es nicht schlecht, daß der Datenklau eingeschränkt werden soll.

Aber ist das der große Wurf? Ist das die via regia, auf der der Datenschutz in eine goldene Zukunft schreitet? Oder ist es doch nur ein Mutmachlied zur Belustigung der Sklaven, die auf der via dolorosa dem Ziel der totalen Überwachung und vollständigen Datentransparenz zugetrieben werden?

Seltsam erscheint zunächst, daß der Innenminister sich plötzlich um ein Anathema wie Datenschutz bemüht. Hier steckt der Teufel erkennbar im Schlüselwort privat. Schäuble und die Regierung, der er angehört, wollen ja keinesfalls den Datenklau und Datenhandel generell einschränken, sondern nur den von Privatpersonen betriebenen, und auch den nur zum Teil.

Wo es um die vermeintlich übergeordneten Interessen des Staates, der Strafverfolgung, der Vorbeugung gegen die Verunglimpfung des Glimpfes oder andere hehre Ziele geht, werden Vorratsspeicher an personenbezogenen Daten aller Art angelegt.

Hier genüge eine kurze und bei weitem nicht vollständige Liste zur Anschauung und zum Nachdenken:

  • Massenspeicherung von Verbindungsdaten (Telefon und Internet)
  • Ausspähung von Privaten PCs
  • Biometrische Daten im Ausweis
  • genetische und klassische Fingerabdruckdatenbanken
  • Und neuerdings die hervorragend zur Verknüpfung und zum aller gesammelten Daten geeignete Steuer-ID.

Die Steuer-ID als Bindeglied

Angeblich ist die neue PersonenIdentifikationsNummer (PIN) laut dem Prospekt der Finanzbehörden nur für den internen Dienstgebrauch gedacht.

Bereits auf den ersten Blick fällt allerdings einiges auf: Sie soll ja auch bei der Lohnsteuer verwendet werden, muß also auch beim Arbeitgeber vorliegen. Die Meldebehörden sollen mit ihr die Daten aktualisieren, also muß sie auch dort bekannt sein (natürlich verknüpft mit den biometrischen Daten). Wenn sie zur Steuerfahndung verwendbar sein soll, wird sie auch bei Banken und letztlich bei jedem Rechtsgeschäft registriert werden müssen.

Offensichtlich ist das der Hauptsinn der PIN. Nur so läßt sich erklären, daß sie bereits bei Geburt und nicht erst wie allenfalls legitimierbar erst bei Eintritt einer Steuerpflicht vergeben wird.

Was die Behörden dem Mitbürger DDBDHKP als ein Sicherheitsmerkmal verkaufen, daß nämlich der Schlüssel nichtsprechend ist, bildet in Wahrheit die notwendige Voraussetzung dafür, daß sie als Identifikationsmerkmal universell verwendbar ist. Tatsächlich stellt die PIN also die Eintrittskarte in den Bürger als Glaspalast dar.

Die Leser dieses Blogs werden vielleicht nicht auf die dümmlichen Ausreden hereinfallen. Hoffentlich auch sonst nur wenige. Aber es ist nicht unwahrscheinlich, daß auch hier gilt: Liberty dies by inches. Obwohl es vielleicht doch inzwischen eher schon Yards sein dürften.

Der Insurrektor ist des Treibens nun müde. Er möchte Musik. Also:

Kameraden! Ein Lied!

Hinter der Trommel her
Trotten die Kälber
Das Fell für die Trommel
Liefern sie selber.

Der Metzger ruft. Die Augen fest geschlossen
Das Kalb marschiert mit ruhig festem Tritt.
Kälber, deren Blut im Schlachthof schon geflossen
Ziehen im Geist, in seinen Reihen mit.

(Bertolt Brecht, Schweik im zweiten Weltkrieg)

PS: “DBDDHKP” steht für “Doof bleibt doof, da helfen keine Pillen.”


Bespitzelung und Feigheit

2008-07-28

Nach Lidl, Telekom, Lufthansa und anderen, die aufzuzählen nur die Länge dieses Splitters mehrte, ohne den Informationsgehalt zu erhöhen, nun also auch Gerling. Die Financial Times Deutschland schreibt heute:

Der Kölner Konzern Gerling hat Telefon- und E-Mail-Zieldaten eigener Mitarbeiter ausspioniert. Ziel war es, eine undichte Stelle in dem Versicherungskonzern zu finden.
[...]
Bei Gerling habe es mehrere solcher Aktionen gegeben, hieß es in den Kreisen. Ein Talanx-Sprecher sagte, das Unternehmen habe nach der Anfrage der FTD einen Fall aus 2004 gefunden. Talanx geht davon aus, dass legal vorgegangen wurde.
[...]
Damals gab es zahlreiche Presseberichte, die auch auf Quellen innerhalb des Gerling-Konzerns beruhten. Deshalb ordnete die Konzernleitung offenbar Rechercheaktionen an. Im konkreten Fall ging es nach FTD-Informationen um einen Bericht im Magazin “Capital”, der im Februar 2004 erschien und sich mit den gekürzten Betriebsrenten bei Gerling beschäftigte. Talanx wollte den Namen nicht bestätigen. Es seien aber in einem Magazin streng vertrauliche Betriebsinterna erschienen. “Deshalb war anzunehmen, dass eine Weitergabe durch Gerling-Mitarbeiter erfolgt war”, teilte Talanx mit.

Weiter heißt es: “Mit dem Ziel, eine erneute Weitergabe streng vertraulicher Betriebsinterna zu unterbinden, ließ die Konzernrevision der Gerling Konzern Beteiligungs-AG eine Überprüfung des dienstlichen Telefon- und E-Mail-Verkehrs für den Zeitraum vom 26. Januar 2004 bis zum 4. Februar 2004 durchführen.” Dabei sei der Telefon- und E-Mail-Verkehr nach Zieltelefonnummern und E-Mail-Adressen durchsucht worden. Inhalte seien nicht betroffen gewesen.

Selbstverständlich geht Talanx/Gerling davon aus, diese Bespitzelungen wären legal und “gerechtfertigt” gewesen. Die “Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen sei eine solche rechtswidrige Nutzung”, die es erlaube, “Bestandsdaten” zu erheben und zu nutzen. Deswegen wird der Konzern auch keine rechtlichen Schritte einleiten.

Offenbar gehen diese Konzerne nicht nur davon aus, daß ihre Mitarbeiter auf ihre vertraglichen Pflichten sch…en, sondern auch davon, daß diese so dumm wären, dies über dienstliche Telefone und Emailkonten zu tun. Ganz schön dumm, die Großkopferten bei Gerling und anderswo, aber ganz so dumm waren die Informanten, so es sie gegeben hat, nicht:

Nach Angaben aus Unternehmenskreisen war die Aktion aus Sicht von Gerling nicht erfolgreich. Den betroffenen Mitarbeitern hat Talanx bisher nicht mitgeteilt, dass Telefon- und E-Mail-Daten untersucht wurden.

Ich denke, es ist legal und legitim, bei konkretem Verdacht auf Verrat von Betriebsgeheimnissen, Untersuchungen einzuleiten. Z. B. in Form von Strafanzeigen gegen Unbekannt. Es mag legal sein, aber keinesfalls ist es legitim, wenn Konzerne in einer lynchartigen Aktion einen Generalverdacht schöpfen und auf eigene Faust herumspitzeln. Und es mag vielleicht üblich sein, aber es ist dennoch feige, dann nicht einmal die menschliche Größe zu besitzen, sich bei den Mitarbeitern vor dem publizistischen Auffliegen der Aktion zu entschuldigen.

Wenn private Institutionen wie Konzerne so etwas tun, ist das schlimm, aber es bestraft sie vielleicht der Markt. Wie die FT kommentiert:

Viel entscheidender aber ist der Umstand, dass sich die Unternehmen auf Dauer mit dem Bespitzeln eher selbst schaden. Der Imageverlust ist um einiges größer als der oft kümmerliche Ertrag, den die internen Ermittler liefern. Auch im Fall Gerling soll die Aktion ohne Erfolg geblieben sein.

Mitteilsame Mitarbeiter werden Wege finden, ihr Wissen unbemerkt weiterzugeben. Das negative Bild eines misstrauischen Konzerns aber bleibt.

Wer bestraft aber den Staat (bzw. seine Agenten), wenn er (sie) sich zu gleichartigen Bespitzelungen in großherrlicher Manier aufschwingt? Sich selbst noch die legale Freigabe dazu erteilt? Kritik an der Legitimität wegbürstet? Und verfassungsgerichtliche Restriktionen mit dem Knüppel der Grundgesetzänderung zu erschlagen sich anschickt?


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