Morgen, am 30. Juli 2008, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Zum einen werden die diversen sogenannten Nichtraucherschutzgesetze auf ihre Verfassungskonformität geprüft. Zum anderen aber – fast noch wichtiger – steht das BVerfG selber auf dem Prüfstand: Wird es dem um sich greifenden Paternalismus der Gesetzgeber Einhalt gebieten, oder knickt es verschämt vor der herrschenden Meinung ein, die medienaufgeheizt, finanziert von der auf Raucherentwöhnungsmittel setzenden Pharma- und Chemieindustrie, radikale Einschränkungen sowohl der Berufsfreiheit der Wirte als auch der Entscheidungsfreiheit der einzelnen Bürger befürworten?
Eine typische Vorankündigung findet sich im SPIEGEL hier und hier.
Explizit wird keine inhaltliche Stellung bezogen, aber unterschwellig dämmert ein bösartig verzerrtes Raucherbild durch:
Früher wurde sogar während der Beratungen hemmungslos gequarzt. Nichtrauchende Kollegen wurden mitunter sogar mit gezielten Qualmstößen diszipliniert, gestand Benda.
Und es wird klammheimlich eine Entscheidungstendenz beworben:
Die Akzeptanz der Zigarette ist drastisch gesunken, sowohl gesellschaftlich als auch politisch. Auch jenseits persönlicher Neigungen kann diese Tendenz am Verfassungsgericht nicht spurlos vorübergehen.
Fragt sich natürlich, warum das Gericht die nach den Werbeverboten, die Umsatzverlagerungen bei den Verlagen und TV-Sendern von Pro-Rauch-Unternehmen zu am Nichtrauchen verdienenden zur Folge hatten, verschobene aktuelle Meinung zum Maßstab der Verfasssungsmäßigkeit machen sollte. Scließlich ist es das Wesen der Verfassung, daß sie die Freiheitsrechte über die variable Wertschätzung derselben hinweg garantiert. Und es ist die ehrenvollste Aufgabe des Höchsten Gerichts, diese Geltung gegenüber gesetzgeberischen Initiativen durchzusetzen.
Als ich zuletzt in Spanien war sah ich mich einer friedlichen Koexistenz von Rauchern und Nichtrauchern ausgesetzt. Beiden Interessen war Genüge getan. Nebeneinander gab es Raucherkneipen und Nichtraucherkneipen (letztere subjektiv häufiger) und etliche „gemischte“. Aber in Deutschland wird daraus ein Fundamentalismus des Nichtrauchens.
Und auf eines können wir uns verlassen: Sollte das Bundesverfassungsgericht für die Freiheit votieren, werden die Schmiede der verfassungswidrigen Gesetze nach einer Änderung des Grundgesetzes rufen. Denn ein Grundgesetz, daß dem paternalistischen Wahn der Legislatoren und der Meinung der Meinungsmacher nicht paßt, muß eben abgeschafft werden.
So machen die es ja auch sonst mit der Verfassung, ihrer Dispomasse…
2008-07-30 um 02:21
[...] all diese ehrlich empfundenen Wünsche die Ausübung der Staatsgewalt? Paternalismus nennt der Insurrektor zurecht diese Einstellung, daß es zu den Aufgaben des Staates gehöre, die Menschen gewissermaßen [...]