Tatsächlich gibt es bei der Tour de France wieder Dopingfälle. Wie nicht anders zu erwarten, handelt es sich zunächst einmal um positive A-Proben, also um Verdachtsfälle.
Daß sie überhaupt berichtet werden, bevor auch eine positive B-Probe vorliegt beweist: Die Unschuldsvermutung gilt in der Berichterstattung über Doping längst nicht mehr. Das System beruht auf einer umgekehrten Beweislast – hier herrscht der Verdacht.
Und die Herrschaft des Verdachts ist immer verdächtig.
2008-07-19 um 23:44
[...] Drogen und Doping Anläßlich eines instruktiven, obschon kurzen, Artikels des Insurrektors möchte ich in den folgenden Zeilen kurz zwar nicht die Geschichte Chinas, aber doch meine Ansicht [...]
2008-07-21 um 15:24
[...] den Verbotskomplex catocon hat meine kurze Bemerkung über die “Herrschaft des Verdachts” zum Anlaß genommen, einen interessanten Artikel zu schreiben, der über das Thema Doping hinaus [...]