Dubiose Onlineumfrage der ARD

2008-07-30

Unter ihrem Artikel über die fragwürdige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu sogenannten Nichtraucherschutzgesetzen bietet die Tagesschau eine Onlineumfrage an

Rauchverbot

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Rauchverbot in zwei Bundesländern ist in Teilen verfassungswidrig. In kleinen Kneipen darf – wenn auch unter Auflagen – ab sofort wieder geraucht werden. Jetzt muss eine Neuregelung her – zum Beispiel ein generelles Rauchverbot. Halten sie das für richtig?

Die Antwortmöglichkeiten sind „Ja“, „Nein“, „Ist mir egal / Ich habe dazu keine Meinung.“

Wozu sage ich denn „ja“, wenn ich – wie aktuell 2597 der 4085 für dumm verkauften Teilnehmer – den Radiobutton auf „Ja“ setze? Sage ich: „Ja, ich halte es für richtig, daß in kleinen Kneipen wieder geraucht werden darf“? Oder wird mein in diesem Sinne gegebenes Ja von der ARDtistischen Manipulatoren dann etwa so ausgelegt: „Ja, ich halte es für richtig, daß als Reaktion darauf ein generelles Rauchverbot her muß“?

Derartige Umfragen sind in höchstem Maße dubios und zeugen von einem verachtenswürdigen journalistischen Selbstverständnis. Wer solche Umfragen ins Netz stellt, sagt damit nur eins aus: daß er alle seine Leser für dumm hält, und dies auch weidlich auszunutzen gedenkt.

Und das ist die ARD-Tagesschau, die sich so seriös geriert! Was sollen wir dann von den „weniger seriösen“ Medien erwarten?


Rauchverbot gekippt, Paternalismus bestätigt

2008-07-30

Derzeit ist die Website des Bundesverfassungsgerichts überlastet und nicht erreichbar. Daher muß ich mich erneut auf das mediale Rauschen beziehen, diesmal aus der Tagesschau:

Überraschend für Beobachter: Die Richter stellten – mit einer Ausnahme – fest, dass die Bundesländer bei der Formulierung einer Neuregelung auch ein grundsätzliches Rauchverbot ohne jede Ausnahme verhängen dürften. „Der Gesetzgeber gewichtet den Schutz vor dem Passivrauchen so hoch, dass er ein generelles Rauchverbot in Gaststätten verfügen könnte“, erläuterte der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Hugo Klein im Gespräch mit der ARD.

Zwar wurde das Rauchverbot in der gesetzlich verabschiedeten Form gekippt, aber nur über eine Referenz auf die Gleichheit, weil die Ausnahmen nicht „folgerichtig“ seien:

Weiter stellte das Gericht fest: Habe sich der Gesetzgeber wie in Baden-Württemberg, Berlin und in den meisten anderen Bundesländern für ein weniger strenges Schutzkonzept entschieden, müssten die Ausnahmen „folgerichtig“ sein. Das aber sei im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Der Hintergedanke ist, daß einige Wirte eben die Möglichkeit haben, Wettbewerbsnachteile durch Rauchverbote zu vermeiden, andere, kleinere, nicht.

Daraus ziehen die Robenträger nun die falsche Schlußfolgerung, daß man eben allen die Umsatzeinbußen gleich zumuten müsse. Natürlich werden damit wiederum die kleinen Kneipen stärker getroffen, bei denen ein Umsatzrückgang existenzbedrohend ist. Die größeren Kneipen überleben nämlich die Durststrecke, die sich bis zum Einsetzen des erneuten Kneipensterbens ergibt. Dann greifen sie die übriggebliebenen Gäste der mit höchsgerichtlicher Billigung ausgerotteten kleinen Kneipen ab…

Hier wirkt dann, wie Anatole France es denkwürdig formuliert hat, „die majestätische Gleichheit der Gesetze, die es gleichermaßen den Reichen wie den Armen verbietet, unter Brücken zu schlafen und Brot zu stehlen. (la majestueuse égalité des lois, qui interdit au riche comme au pauvre de coucher sous les ponts, de mendier dans les rues et de voler du pain.)“

Am Rande sei noch vermerkt, daß Freiheit für dieses Papiergeführte Gericht eigentlich nur noch als Freiheit der unternehmerischen Gestaltung vorkommt:

Mit der Entscheidung aus Karlsruhe waren die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Tübingen und Berlin erfolgreich. Die entsprechenden Regelungen der Nichtrauchergesetze der beiden Länder verletzten die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung.

Ich werde auf dieses freiheitsfeindliche und paternalistische Urteil aus Karlsruhe noch zurückkommen, wenn die Entscheidung mit Begründung für mich verfügbar wird. Für jetzt kann ich nur festhalten:

Das Bundesverfassungsgericht hat seine paternalistische Linie fortgesetzt. Die Freiheit wird auf dem Altar der Gleichheit und der Bevormundung geopfert. Sie geht in – leider nicht verbotenem – Rauch auf.


Geht die Freiheit in Nicht-Rauch auf?

2008-07-29

Morgen, am 30. Juli 2008, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Zum einen werden die diversen sogenannten Nichtraucherschutzgesetze auf ihre Verfassungskonformität geprüft. Zum anderen aber – fast noch wichtiger – steht das BVerfG selber auf dem Prüfstand: Wird es dem um sich greifenden Paternalismus der Gesetzgeber Einhalt gebieten, oder knickt es verschämt vor der herrschenden Meinung ein, die medienaufgeheizt, finanziert von der auf Raucherentwöhnungsmittel setzenden Pharma- und Chemieindustrie, radikale Einschränkungen sowohl der Berufsfreiheit der Wirte als auch der Entscheidungsfreiheit der einzelnen Bürger befürworten?

Eine typische Vorankündigung findet sich im SPIEGEL hier und hier.

Explizit wird keine inhaltliche Stellung bezogen, aber unterschwellig dämmert ein bösartig verzerrtes Raucherbild durch:

Früher wurde sogar während der Beratungen hemmungslos gequarzt. Nichtrauchende Kollegen wurden mitunter sogar mit gezielten Qualmstößen diszipliniert, gestand Benda.

Und es wird klammheimlich eine Entscheidungstendenz beworben:

Die Akzeptanz der Zigarette ist drastisch gesunken, sowohl gesellschaftlich als auch politisch. Auch jenseits persönlicher Neigungen kann diese Tendenz am Verfassungsgericht nicht spurlos vorübergehen.

Fragt sich natürlich, warum das Gericht die nach den Werbeverboten, die Umsatzverlagerungen bei den Verlagen und TV-Sendern von Pro-Rauch-Unternehmen zu am Nichtrauchen verdienenden zur Folge hatten, verschobene aktuelle Meinung zum Maßstab der Verfasssungsmäßigkeit machen sollte. Scließlich ist es das Wesen der Verfassung, daß sie die Freiheitsrechte über die variable Wertschätzung derselben hinweg garantiert. Und es ist die ehrenvollste Aufgabe des Höchsten Gerichts, diese Geltung gegenüber gesetzgeberischen Initiativen durchzusetzen.

Als ich zuletzt in Spanien war sah ich mich einer friedlichen Koexistenz von Rauchern und Nichtrauchern ausgesetzt. Beiden Interessen war Genüge getan. Nebeneinander gab es Raucherkneipen und Nichtraucherkneipen (letztere subjektiv häufiger) und etliche „gemischte“. Aber in Deutschland wird daraus ein Fundamentalismus des Nichtrauchens.

Und auf eines können wir uns verlassen: Sollte das Bundesverfassungsgericht für die Freiheit votieren, werden die Schmiede der verfassungswidrigen Gesetze nach einer Änderung des Grundgesetzes rufen. Denn ein Grundgesetz, daß dem paternalistischen Wahn der Legislatoren und der Meinung der Meinungsmacher nicht paßt, muß eben abgeschafft werden.

So machen die es ja auch sonst mit der Verfassung, ihrer Dispomasse…


Gelbe Säcke und Geburtstagsgrüße

2008-07-29

Immer, wenn ich sinnierend auf den Müll starre, denke ich an ihn. Denn er war es, der gegen das auch damals verfügbare bessere Wissen den „Grünen Punkt“ zwangseinführte und Deutschland die Mülltrennkost aufoktroyierte. Ansonsten favorisierte er – natürlich – die Kernenergie, und seine ebenso spektakuläre wie peinliche Rheinbadeaktion ist in guter Erinnerung bei all denen, die mediale Kalauer für eine willkommene Abwechslung im Polittheater halten.

Heute wird er 70: Klaus Töpfer, weiland „Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“, dann später „Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP)“. Eine Kurzbiographie findet sich hier, ein inhaltsleerer Artikel auch in der deutschen Wikipedia.

Töpfer, so meine bescheidene Meinung, hat sich meistens als ein das Gute wollender Umweltpolitiker präsentiert. So war sicher sein „Duales System“ gut gemeint, aber das gut Gemeinte war auch ier der Feind des Guten: Statt die zukunftsträchtige Recyclingtechnologie zu fördern, verwandelte er die Republik in ein belustigendes Völkchen von Mülltrennern, Gelbsacksammlern und zwangsneurotischen Ascheneimerputtels.

Die Technologie entwickelte sich trotzdem und neben der absurden Eintöpferung diverser Müllwertstoffe, sogar unter dem Dach der inzwischen auf EU-Druck vollprivatisierten „Duales System Deutschland GmbH“. (siehe zum Beispiel in der Zeit)

Günstigstenfalls wird der von uns treudoof getrennte Müll wieder zusammengeschüttet und in eine moderne Trennanlage gebracht. Wahrscheinlicher ist, daß dein so sauber abgetrennter Gelber Müll in der nächsten Verbrennungsanlage verraucht.

Trotzdem: Happy Birthday, Klaus Töpfer. Sie waren meist besser als die Regierung, in der sie saßen, und ihre Nachfolgerin hat sie an Peinlichkeit überboten. Dafür durfte sie dann auch großkoalitionäre Kanzlerkarriere machen…


Bespitzelung und Feigheit

2008-07-28

Nach Lidl, Telekom, Lufthansa und anderen, die aufzuzählen nur die Länge dieses Splitters mehrte, ohne den Informationsgehalt zu erhöhen, nun also auch Gerling. Die Financial Times Deutschland schreibt heute:

Der Kölner Konzern Gerling hat Telefon- und E-Mail-Zieldaten eigener Mitarbeiter ausspioniert. Ziel war es, eine undichte Stelle in dem Versicherungskonzern zu finden.
[...]
Bei Gerling habe es mehrere solcher Aktionen gegeben, hieß es in den Kreisen. Ein Talanx-Sprecher sagte, das Unternehmen habe nach der Anfrage der FTD einen Fall aus 2004 gefunden. Talanx geht davon aus, dass legal vorgegangen wurde.
[...]
Damals gab es zahlreiche Presseberichte, die auch auf Quellen innerhalb des Gerling-Konzerns beruhten. Deshalb ordnete die Konzernleitung offenbar Rechercheaktionen an. Im konkreten Fall ging es nach FTD-Informationen um einen Bericht im Magazin „Capital“, der im Februar 2004 erschien und sich mit den gekürzten Betriebsrenten bei Gerling beschäftigte. Talanx wollte den Namen nicht bestätigen. Es seien aber in einem Magazin streng vertrauliche Betriebsinterna erschienen. „Deshalb war anzunehmen, dass eine Weitergabe durch Gerling-Mitarbeiter erfolgt war“, teilte Talanx mit.

Weiter heißt es: „Mit dem Ziel, eine erneute Weitergabe streng vertraulicher Betriebsinterna zu unterbinden, ließ die Konzernrevision der Gerling Konzern Beteiligungs-AG eine Überprüfung des dienstlichen Telefon- und E-Mail-Verkehrs für den Zeitraum vom 26. Januar 2004 bis zum 4. Februar 2004 durchführen.“ Dabei sei der Telefon- und E-Mail-Verkehr nach Zieltelefonnummern und E-Mail-Adressen durchsucht worden. Inhalte seien nicht betroffen gewesen.

Selbstverständlich geht Talanx/Gerling davon aus, diese Bespitzelungen wären legal und „gerechtfertigt“ gewesen. Die „Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen sei eine solche rechtswidrige Nutzung“, die es erlaube, „Bestandsdaten“ zu erheben und zu nutzen. Deswegen wird der Konzern auch keine rechtlichen Schritte einleiten.

Offenbar gehen diese Konzerne nicht nur davon aus, daß ihre Mitarbeiter auf ihre vertraglichen Pflichten sch…en, sondern auch davon, daß diese so dumm wären, dies über dienstliche Telefone und Emailkonten zu tun. Ganz schön dumm, die Großkopferten bei Gerling und anderswo, aber ganz so dumm waren die Informanten, so es sie gegeben hat, nicht:

Nach Angaben aus Unternehmenskreisen war die Aktion aus Sicht von Gerling nicht erfolgreich. Den betroffenen Mitarbeitern hat Talanx bisher nicht mitgeteilt, dass Telefon- und E-Mail-Daten untersucht wurden.

Ich denke, es ist legal und legitim, bei konkretem Verdacht auf Verrat von Betriebsgeheimnissen, Untersuchungen einzuleiten. Z. B. in Form von Strafanzeigen gegen Unbekannt. Es mag legal sein, aber keinesfalls ist es legitim, wenn Konzerne in einer lynchartigen Aktion einen Generalverdacht schöpfen und auf eigene Faust herumspitzeln. Und es mag vielleicht üblich sein, aber es ist dennoch feige, dann nicht einmal die menschliche Größe zu besitzen, sich bei den Mitarbeitern vor dem publizistischen Auffliegen der Aktion zu entschuldigen.

Wenn private Institutionen wie Konzerne so etwas tun, ist das schlimm, aber es bestraft sie vielleicht der Markt. Wie die FT kommentiert:

Viel entscheidender aber ist der Umstand, dass sich die Unternehmen auf Dauer mit dem Bespitzeln eher selbst schaden. Der Imageverlust ist um einiges größer als der oft kümmerliche Ertrag, den die internen Ermittler liefern. Auch im Fall Gerling soll die Aktion ohne Erfolg geblieben sein.

Mitteilsame Mitarbeiter werden Wege finden, ihr Wissen unbemerkt weiterzugeben. Das negative Bild eines misstrauischen Konzerns aber bleibt.

Wer bestraft aber den Staat (bzw. seine Agenten), wenn er (sie) sich zu gleichartigen Bespitzelungen in großherrlicher Manier aufschwingt? Sich selbst noch die legale Freigabe dazu erteilt? Kritik an der Legitimität wegbürstet? Und verfassungsgerichtliche Restriktionen mit dem Knüppel der Grundgesetzänderung zu erschlagen sich anschickt?


Die Verfassung als Dispomasse

2008-07-23

Am 17. September 1787 verabchiedete die Constitutional Convention in Philadelphia die amerikanische Verfassung. In den vergangenen 221 Jahren gab es immerhin 27 sogenannte Amendments, also Verfassungsänderungen.

Die Zahl erscheint weniger hoch, wenn man berücksichtigt, daß die ersten zehn Amendments, gern auch Bill of Rights genannt, in einem Block bereits am 15. Dezember 1791 ratifiziert wurden. Ihre ausdrückliche raison d’être besteht darin, die verfassungsmäßige Macht der Regierung zu begrenzen – to prevent misconstruction or abuse of its powers.

Ursprünglich sollten es zwölf sein, aber eine dieser Änderungen wurde erst (als 27. Verfassungszusatz: Änderungen an Abgeordnetenbezügen treten nicht vor der nächsten Wahl in Kraft) am 27. Mai 1992 verabschiedet. Ein weiteres, in dem es um die Veränderung der Parlamentszusammensetzung nach Volkszählungen geht, ist immer noch pending.

Dagegen wurde das am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz in seinen nicht einmal 60 Jahren von 52 Änderungsgesetzen heimgesucht. Diese Zahl untertreibt allerdings im Vergleich zur US-Situation die Änderungswut der Bundesrepublik ihrem Grundgesetz gegenüber erheblich:

Ein Änderungsgesetz besteht bei uns im Normalfall nämlich aus einer ganzen Reihe von Änderungen. Einzelheiten dazu findet man sehr übersichtlich hier aufgelistet.

Die Haltung deutscher Gesetzgeber gegenüber der Verfassung kann man sehr leicht an diesem aktuellen Beispiel illustrieren:

Weiland beschloß die Regierung Schröder im Rahmen der unseligen Hartz-Gesetzgebung die Einführung der sogenannten Jobcenter.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die vermischten Zuständigkeiten von BA und Kommunen in den über 350 Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 gefordert. (Tagesschau, Stand: 14.07.2008 17:29 Uhr)

In einer verfassungstreuen Demokratie, in jeder Republik, die diesen Namen zurecht trägt, wäre dies das Ende der „Jobcenter“ gewesen. Man hätte die Zuständigkeiten selbstverständlich – und sei es vielleicht auch zähneknirschend – verfassungskonform geregelt. Nicht so in „diesem unserem Land“:

Stattdessen verständigten sich die Länderminister auf einer Sonderkonferenz einstimmig darauf, die Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) in Arbeitsgemeinschaften durch eine Grundgesetzänderung abzusichern. Für die etwa sieben Millionen Hartz-IV-Bezieher ändert sich daher vorerst nichts. (Tagesschau, Stand: 14.07.2008 17:29 Uhr)

Und der Bund jubiliert dazu:

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz sprach von einem „großen Durchbruch. (Tagesschau, Stand: 14.07.2008 17:29 Uhr)

Auf den Punkt gebracht: Die Verfassung ist im geistigen Horizont dieser Leute nur noch dazu da, geändert zu werden, wenn das, was man sich in einer (übrigens winzigen) Hinterzimmerrunde von Koalitionsgroßkopferten ausgedacht und durch die diszipliniert arbeitenden Gremien gebracht hat, verfassungswidrig ist.

Oder anders: Die Verfassung gilt nur solange, wie sie nicht regierungsplanwidrig ist. Allerdings:

Für die Grundgesetzänderung ist die Koalition von Union und SPD im Bundesrat allerdings auf die Zustimmung kleinerer Parteien angewiesen, da sie dort nicht über eine alleinige Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen. (Tagesschau, Stand: 14.07.2008 17:29 Uhr)

Leider ist nicht davon auszugehen, daß die FDP im Zeitalter der Westerwelles, oder die Grünen, die den Hartz-IV-Unsinn unter Schröder mit durch die Instanzen geprügelt hatten, inzwischen durch ein Wunder zu Hütern der Verfassung mutiert wären.

So wird das Grundgesetz wohl, eher übel, eine 53. Änderung erfahren.

Man verstehe mich nicht falsch. Ich halte nicht grundsätzlich jede Verfassungsänderung für verwerflich. Wenn man nach langer Überlegung – sine ira et studio – zu der Überzeugung gelangt, daß eine Grundfrage sich im Rahmen der bestehende Verfassung nicht entscheiden läßt, mag das Mittel angemessen sein.

Ich ereifere mich allerdings, wenn zum Schutz der eigenen gesetzgeberischen Schlamperei, oder – wie die Schäubles dieser Welt es gerne tun – wenn einem die Grundrechte nicht in den politischen Kram passen, die Verfassung zur Dispomasse erniedrigt und verworfen wird…


more perfect union

2008-07-23

Als Kommentar in catocons Blog geschrieben:

Von den USA lernen heißt nicht immer “Siegen lernen”, aber die bloße Tatsache, daß eine Union seit über 200 Jahren weitestgehend gut funktioniert, nicht perfekt, aber auf dem Weg zu einer more perfect union, spricht sehr dafür, daß man sich in Europa einmal mit den Gründen auseinandersetzt, die seinerzeit zu genau diesem Subsidiaritätskonstrukt geführt haben.

Man muß nicht imitieren, aber studieren. Das strukturelle Demokratiedefizit der EU rührt sicher nicht nur daher, daß sie die Fortsetzung der Römischen Verträge (zur Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit!) mit anderen Mitteln ist, obwohl auch das eine Hauptrolle spielt. Der OSCAR für den best actor in a supporting role geht an die endemische Demokratievergessenheit.


Geiseln frei – Pressefreiheit bleibt verletzt

2008-07-21

Es bedarf keiner Diskussion: es ist ein verbrecherischer Akt, wenn zur politischen Erpressung eines Staates Menschen entführt, verschleppt, als Geiseln genommen werden, der auch dadurch nicht legitim wird, daß die Forderungen im Kern richtig und vertretbar sind.

Diesmal aus dem Online-SPIEGEL zitiert:

Die PKK hatte als Bedingung für eine Freilassung die Einstellung der türkischen Militäraktionen am Ararat sowie eine Änderung der deutschen Kurdenpolitik verlangt. Insbesondere kritisierten die Rebellen das Verbot des PKK-nahen Senders Roj-TV durch Berlin Mitte Juni. Die Bundesregierung lehnte dies jedoch strikt ab und forderte stets eine bedingungslose Freilassung der Geiseln.

Daß in der Bundesrepublik aus politischer Opportunität und Solidarität mit der menschenfeindlichen Kurdenpolitik der Türkei ein Presseorgan verboten wird, ist ein Skandal ersten Ranges. Daß in Deutschland keine etablierte Zeitung oder Zeitschrift, kein Fernseh- oder Radiosender diese antidemokratische Aktion angemessen kritisiert hat, ist mindestens ebenso skandalös. (Schließlich neigen Politiker, daheim im Medium der Macht, natürlicherweise zur Kastration der Freiheit, aber die Presse sollte sich selbst als Gralshüter der Pressefreiheit verstehen.)

Wahrscheinlich wird mancher einwenden wollen, daß ein Sender, der „Terroristen“ unterstützt, mit Recht verboten wird. Das aber ist Unsinn. Solange der Sender nicht selbst terroristisch aktiv wird, ist seine Meinung sakrosankt. Die Pressefreiheit rangiert höher als die Opportunität.

Selbst da, wo ein Presseorgan direkt gegen geltende Gesetze verstößt, ist die einzig legitime Vorgehensweise die Bestrafung im Rahmen der Gesetze. Ein Verbot aber wäre Vorzensur, die nach Grundgesetz nicht stattfinden darf.

Abschließend: Schön, daß die Geiseln frei sind. Schön wäre es aber auch, wenn wir in der Bundesrepublik daraus lernen würden, daß auch die Meinungen geschützt sind, die der Regierung gerade nicht in den Kram passen. Vielleicht gerade die…


Wider den Verbotskomplex

2008-07-21

catocon hat meine kurze Bemerkung über die „Herrschaft des Verdachts“ zum Anlaß genommen, einen interessanten Artikel zu schreiben, der über das Thema Doping hinaus den Drogenkonsum insgesamt thematisiert:

Historisch gesehen sind aber bestimmte Drogen hierzulande verboten gewesen und obschon es keinen substantiellen (Wortspiel beabsichtigt) Grund des Verbots gibt, so vermag ich auch keinen für die Änderung des Gesetzes zu finden (denn solange man nicht versucht, einfache Konsumenten, die zu blöd sind zu Hause, statt unter der Überwachungskamera auf dem Marktplatz zu kiffen, ins Gefängnis zu sperren, nimmt niemand wirklichen Schaden und die normative Kraft des Gesetzes mag den einen oder anderen orientierungslosen Teenager noch davon abhalten, Drogen zu nehmen; und selbst wenn nicht, es machte keinen Unterschied).

Den „Verbotskomplex“ und die „Strafrechtsinflation“ wollte ich zu einem späteren Zeitpunkt allgemeiner ansprechen, und das wird auch – Inshallah – God willing – geschehen. Daher jetzt nur eine kurze Bemerkung…

Nach meiner Auffassung ist ein Verbot, für das es keinen „substantiellen Grund“ gibt, keinesfalls gerechtfertigt und sollte – wenigstens soweit es Strafrecht betrifft – aufgehoben werden. Das Strafrecht ist die ultima ratio der Durchsetzung von Verboten; Verbote selbst sind grundsätzlich rechtfertigungsbedürftige Einschränkungen der Freiheit.

Und ich halte dafür, daß die bloße Existenz von Verboten, und seien sie auch tradiert, zur Rechtfertigung nicht ausreicht. Die Legitimation eines Verbotes muß substantiell sein; und das Verbot muß essentiell sein, damit Strafrecht ins Spiel kommen darf.

Außerdem zweifle ich daran, daß realistischerweise ein „orientierungsloser Teenager“ von irgendetwas durch ein Verbot abgehalten werden könnte. Eher geht von Verboten in dieser Altersklasse eine magische Verlockung aus, sie zu übertreten…

catocons Schlußwort ist dagegen ohne Einschränkungen zuzustimmen:

Und ein letzter Gedanke: Kulturen des Verdachts haben in einer freien Gesellschaft nichts zu suchen. Die Kultur des Verdachts ist ein Spezifikum, unfreier, diktatorischer Regime, wie etwa der Sowjetunion, China, Nordkorea, und welche Staaten sonst noch von Banden statt von zumindest nominell freien Bürgern regiert werden. Ein Rechtsstaat zeichnet sich durch ruhige Besonnenheit aus, nicht durch aktivistische Versuche, die Welt per Dekret zu verbessern, indem man strafbewehrte Sanktionen gegen selbstzerstörerische Sportler verhängt.

Leider ergehen sich immer häufiger sogenannte „freiheitlich-demokratische“ Staaten in genau diesen Versuchen. Das hat sicher auch mit den intrinsischen Problemen zu tun, den Zoo aus dem Affenhaus zu leiten. (H. L. Mencken) Wenn etwas geschieht, kreischt’s im Käfig, und der auf Wiederwahl versessene Politiker mag zwar wissen, daß sein hyperaktives Gescharre unproduktiv ist, aber seiner Popularität schadete es trotzdem, bliebe er ruhig und besonnen…


Die verdächtige Herrschaft des Verdachts

2008-07-17

Tatsächlich gibt es bei der Tour de France wieder Dopingfälle. Wie nicht anders zu erwarten, handelt es sich zunächst einmal um positive A-Proben, also um Verdachtsfälle.

Daß sie überhaupt berichtet werden, bevor auch eine positive B-Probe vorliegt beweist: Die Unschuldsvermutung gilt in der Berichterstattung über Doping längst nicht mehr. Das System beruht auf einer umgekehrten Beweislast – hier herrscht der Verdacht.

Und die Herrschaft des Verdachts ist immer verdächtig.